Fördermöglichkeiten

Förderung für neue Fenster und Türen

Mehr rausholen mit staatlicher Unterstützung.
Die Investition in energieeffiziente Fenster und Türen lohnt sich – und das direkt in vielerlei Hinsicht.

Natürlich hilft die Montage wärmedämmender Elemente dabei, Ihre Heizkosten zu senken – was gerade bei stetig steigenden Energiepreisen ein wichtiger Faktor ist.

Was viele aber nicht wissen: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie bereits beim Neubau oder bei der Sanierung zusätzlich sparen – dank aktueller Förderprogramme in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.

Der Staat unterstützt Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer mit 15 % der Investitionssumme, wenn Sie sich für neue Fenster und Türen entscheiden und damit die Energiebilanz Ihrer Immobilie verbessern und gleichzeitig in Schallschutz und Einbruchhemmung investieren.

Über diese Ersparnis dürfen Sie sich natürlich freuen – und ganz nebenbei leisten Sie mit dem Umstieg auf energieeffiziente Produkte auch noch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Ein echtes Win-Win, oder?

Und das Beste: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lässt sich der Zuschuss sogar auf bis zu 20% erhöhen. Hierfür wenden Sie sich idealerweise an einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten.

Unsere Fachberater informieren Sie gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie sehr gerne auch direkt bei der Antragstellung.

Denn wer besser plant, spart nicht nur Energie – sondern auch bares Geld

Wichtig für Ihre Planung:

  • Der Förderantrag muss nach Angebotslegung, aber vor Auftragserteilung gestellt werden
  • Bei Einzelmaßnahmen wie dem Fenstertausch ist ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) einzubinden
  • Die Investition muss zwischen 2.000 € und 30.000 € pro Wohneinheit liegen
  • Der Fördersatz beträgt 15 %, mit iSFP bis zu 20 %

Alle aktuellen Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW-Förderbank.

Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen: Statt einer Förderung über die BEG ist auch eine steuerliche Förderung über die Einkommensteuererklärung möglich – verteilt über drei Jahre.

Welche Förderung gibt es für neue Fenster?

Der Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Modelle wird staatlich gefördert. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie einen Zuschuss von 15 Prozent auf die förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 Prozent. Im Einfamilienhaus sind so bis zu 10.500 Euro Zuschuss möglich. (Quelle: VFF, Stand Juli 2026.)

Fensterförderung 2026: Das ist neu seit dem 21. Juli

Zum 21. Juli 2026 wurden die BEG-Richtlinien angepasst. Neu sind gestaffelte Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten: Im Einfamilienhaus werden bis zu 30.000 Euro angesetzt, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 Euro. In Mehrfamilienhäusern kommt je weiterer Wohneinheit ein zusätzlicher Betrag hinzu. Der Fördersatz für Fenster bleibt bei 15 Prozent, mit iSFP bei bis zu 20 Prozent. (Quelle: VFF, Stand Juli 2026.)

KfW- und BEG-Förderung für den Fenstertausch

Der Fenstertausch wird als Einzelmaßnahme über die BEG gefördert. Den Zuschuss dafür beantragen Sie beim BAFA. Wer sein Haus umfassend zum Effizienzhaus saniert, kann zusätzlich die Kreditförderung der KfW nutzen. Wir sagen Ihnen, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt.

BAFA-Zuschuss für Fenster und Gebäudehülle

Für den Austausch von Fenstern und Außentüren als Einzelmaßnahme ist das BAFA zuständig. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 Prozent. Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden. (Quelle: VFF, Stand Juli 2026.)

Fenster erneuern mit Förderung: So läuft der Antrag

Die Reihenfolge ist entscheidend. Zuerst holen Sie ein Angebot ein und binden einen Energie-Effizienz-Experten ein, dann wird der Förderantrag gestellt, und erst danach werden die Fenster beauftragt. Wir begleiten Sie durch diesen Ablauf, damit kein Zuschuss verloren geht.

Steuerliche Förderung als Alternative

Wer keinen Zuschuss nutzt, kann die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Über die Einkommensteuer lassen sich 20 Prozent der Kosten absetzen, verteilt über drei Jahre. Zuschuss und Steuerbonus sind nicht kombinierbar, wir helfen Ihnen bei der Wahl

Häufig gestellte Fragen

Über die BEG gibt es für den Fenstertausch 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 Prozent. Im Einfamilienhaus sind so bis zu 10.500 Euro Zuschuss möglich. (Quelle: VFF, Stand Juli 2026.)

Seit dem 21. Juli 2026 gelten gestaffelte Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten. Im Einfamilienhaus sind es 30.000 Euro, mit iSFP bis zu 60.000 Euro. In Mehrfamilienhäusern kommt je weiterer Wohneinheit ein zusätzlicher Betrag hinzu. (Quelle: VFF, Stand Juli 2026.)

Nach dem Angebot, aber vor der Auftragserteilung. Bei Einzelmaßnahmen ist ein Energie-Effizienz-Experte einzubinden.

Ja, im Rahmen der energetischen Gebäudehülle.

Ja, alternativ über die Einkommensteuer, verteilt über drei Jahre.